Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Version 2026-04-19 – gültig ab 19. April 2026

1. Geltungsbereich

Für alle Angebote, Bestellungen, Lieferungen und Leistungen der TYPOHEADS GmbH (im Folgenden „Auftragnehmerin“) sind ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen maßgebend. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Auftragnehmerin. Entgegenstehende AGB werden nicht akzeptiert. Erfüllungsort ist Wien.

2. Vertragsumfang und Gültigkeit

Aufträge sind nur rechtsverbindlich bei schriftlicher, firmengemäßer Unterzeichnung durch die Auftragnehmerin. Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag entsteht durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Lieferung bzw. Leistungserbringung. Mündliche Nebenabreden existieren nicht; Änderungen bedürfen der Schriftform.

2.1 Zukünftige Geschäfte

Diese AGB gelten auch für künftige Geschäfte zwischen den Parteien, ohne dass ausdrücklich darauf verwiesen werden muss.

2.2 Widerrufsrecht

Bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossen wurden, steht Verbraucherinnen und Verbrauchern gemäß §§ 11–14 FAGG ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsabschluss zu. Der Widerruf bedarf der Schriftform und nachweisbarer Zustellung.

2.3 Stornierungen

Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung der Auftragnehmerin möglich. Bei Zustimmung kann die Auftragnehmerin neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in Höhe von 25 % des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes berechnen.

3. Leistung und Prüfung

3.1 Leistungsgegenstände

Der Auftrag kann folgende Leistungen umfassen:

  • Konzeption, Entwicklung und Betrieb von Web-Anwendungen und Websites auf Basis von TYPO3
  • Betrieb und Wartung von Servern, Web-Anwendungen und Websites
  • Domain-Registrierung und -Verwaltung
  • Erstellung von Individualsoftware und TYPO3-Extensions
  • Ausarbeitung von Organisationskonzepten
  • Erwerb von Nutzungsberechtigungen für Softwareprodukte
  • Lieferung und Integration von Standardprogrammen
  • Mitwirkung bei der Inbetriebnahme
  • Schulungen und Einschulungen
  • Telefonische und schriftliche Beratung
  • Programmwartung
  • Integration von Drittsystemen (ERP, PIM, CRM, IAM/SSO u. a.)
  • Vermittlung von Leistungen von Partnerunternehmen
  • Sonstige Dienstleistungen im Bereich Informationstechnologie

3.2 Basis für Leistungserbringung

Die Ausarbeitung individueller Konzepte, Websites und Programme erfolgt nach Art und Umfang der vom Auftraggeber vollständig zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen. Der Auftraggeber muss praxisgerechte Testdaten und Testmöglichkeiten zeitgerecht bereitstellen. Bei Echtzeit-Betrieb liegt die Verantwortung für die Datensicherung beim Auftraggeber.

3.3 Leistungsbeschreibung und Pflichtenheft

Grundlage für die Umsetzung von Projekten ist die schriftliche Leistungsbeschreibung in einem Pflichtenheft oder bei kleineren Projekten ein entsprechend detailliertes Angebot. Das Pflichtenheft wird gegen Kostenberechnung erstellt. Der Auftraggeber muss es auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen und mit Zustimmungsvermerk versehen. Später auftretende Änderungen können zu Termin- und Preisänderungen führen.

3.4 Programmabnahme

Projekte bedürfen einer Programmabnahme spätestens 4 Wochen ab Lieferung. Dies wird in einem Protokoll bestätigt. Lässt der Auftraggeber diesen Zeitraum ohne Abnahme verstreichen, gilt die gelieferte Software als abgenommen.

Mängel sind reproduzierbar, dokumentiert und vollständig schriftlich zu melden. Die Auftragnehmerin bemüht sich um raschestmögliche Behebung. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Abnahme wegen unwesentlicher Mängel abzulehnen.

3.5 Betrieb und Wartung

Bei Betrieb und Wartung von Servern, Web-Anwendungen oder Websites erfolgt die Verrechnung – falls nicht anders vereinbart – jeweils für ein Jahr im Voraus.

Web-Hosting und Web-Services: Bei Bestellung von Web-Hosting-Produkten besteht kein Widerrufsrecht, da unmittelbar mit der Einrichtung begonnen wird (vgl. § 18 Abs. 1 Z 11 FAGG).

Inhaltsverantwortung: Der Auftraggeber verpflichtet sich, auf dem bereitgestellten Webspace keine rechtswidrigen, insbesondere keine Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen, extremistischen, volksverhetzenden, verleumderischen oder sittenwidrigen Inhalte abzulegen. Die Auftragnehmerin prüft Daten nicht, ist aber verpflichtet, gemeldete rechtswidrige Inhalte unverzüglich vom Server zu entfernen. Die Auftragnehmerin darf den Webspace bei begründetem Verdacht auf Rechtsverstöße ohne Vorankündigung sperren.

Urheberrechtliche Verantwortung: Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, dass mit Texten, Bildern, Schriftarten, Videos und anderen Inhalten auf dem Webspace nicht gegen Urheberrechte verstoßen wird.

Datensicherung: Der Auftraggeber ist grundsätzlich selbst für die Sicherung seiner Daten und Konfigurationen verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Die Auftragnehmerin führt Datensicherungen für eigene Notfälle durch. Diese dienen lediglich der Wiederherstellung der Systeme bei Ausfällen, die der Sphäre der Auftragnehmerin zuzurechnen sind. Die Auftragnehmerin ist nicht zur Wiederherstellung von Kundendaten verpflichtet, kann aber den Aufwand berechnen.

Verfügbarkeit: Bei technischen Problemen, die nicht von der Auftragnehmerin zu vertreten sind und die eine Vertragserfüllung unmöglich machen, ist die Auftragnehmerin berechtigt, Teile oder den gesamten Vertrag fristlos zu kündigen. Bezahlte Kosten werden anteilig rückerstattet. Bei Ausfällen der Server, die länger als eine Woche ununterbrochen andauern, erstattet die Auftragnehmerin die anteiligen laufenden Kosten der ausgefallenen Services zurück.

3.6 Unmöglichkeit der Ausführung

Stellt sich heraus, dass die Ausführung tatsächlich oder juristisch unmöglich ist, zeigt die Auftragnehmerin dies dem Auftraggeber sofort an. Ist die Unmöglichkeit auf ein Verschulden des Auftraggebers zurückzuführen, kann die Auftragnehmerin vom Vertrag zurücktreten. Angefallene Kosten trägt der Auftraggeber.

3.7 Ablehnung von Aufträgen

Die Auftragnehmerin behält sich vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

4. Eigentum, Urheberrecht und Nutzung

4.1 Urheberrechte und Nutzungsrecht

Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen stehen der Auftragnehmerin bzw. deren Lieferanten zu. Mit Lieferung und vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck. Programme bleiben Eigentum der jeweiligen Herstellerin; deren Lizenzbedingungen sind einzuhalten. Eine Verbreitung durch den Auftraggeber ist gemäß Urheberrechtsgesetz ausgeschlossen.

4.2 Verletzung von Urheberrechten

Jede Verletzung der Urheberrechte der Auftragnehmerin zieht Schadenersatzansprüche nach sich, wobei volle Genugtuung zu leisten ist.

4.3 Urheberrechte Dritter

Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke (Texte, Fotografien, Musik, Bilder, Videos u. a.) die erforderliche Zustimmung der Urheberinnen und Urheber zur Verwertung einzuholen.

5. Lieferung und Liefertermin

5.1 Termintreue

Die Auftragnehmerin ist bestrebt, die vereinbarten Erfüllungstermine möglichst genau einzuhalten.

5.2 Voraussetzungen

Die angestrebten Termine können nur eingehalten werden, wenn der Auftraggeber alle notwendigen Angaben rechtzeitig macht, Unterlagen vollständig zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungspflicht nachkommt. Verzögerungen durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben sind nicht Verschulden der Auftragnehmerin. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.

5.3 Teillieferungen

Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten bzw. Programme umfassen, ist die Auftragnehmerin berechtigt, Teillieferungen durchzuführen und Teilrechnungen zu legen.

6. Preise

6.1 Preisbasis

Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, ab Geschäftssitz der Auftragnehmerin. Der Abzug von Skonto ist ausgeschlossen. Es gelten die jeweils gültigen Preise.

Bei Standardprogrammen gelten die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise. Bei allen anderen Dienstleistungen wird nach tatsächlichem Anfall verrechnet, sofern zusätzliche Leistungen vom Auftraggeber zu vertreten sind.

Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.

6.2 Wertsicherung

Bei laufenden Verträgen werden die Preise jährlich zum Jahreswechsel auf Basis des Verbraucherpreisindex (VPI) der Statistik Austria angepasst. Als Bezugsgröße dient die Indexzahl des Monats des Vertragsabschlusses. Schwankungen bis einschließlich 3 % bleiben unberücksichtigt.

7. Zahlung

7.1 Zahlungsfrist

Rechnungen sind spätestens 10 Tage ab Erhalt ohne Abzug und spesenfrei zahlbar. Dies gilt auch für Teilrechnungen.

7.2 Zahlungsverzug

Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine ist wesentliche Vertragsbedingung. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in banküblicher Höhe verrechnet. Bei Verzug betreffend zweier Teilzahlungen tritt Terminverlust in Kraft und der Gesamtbetrag wird sofort fällig.

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Gewährleistungs- oder Bemängelungsansprüchen zurückzuhalten.

7.3 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt gelieferte Ware im Eigentum der Auftragnehmerin.

7.4 Gegenverrechnung

Eine Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber der Auftragnehmerin ist ausgeschlossen, es sei denn die Gegenforderung ist gerichtlich festgestellt oder von der Auftragnehmerin anerkannt. Bei Verbrauchergeschäften gilt diese Einschränkung nur, soweit die wechselseitigen Forderungen nicht in einem rechtlichen Zusammenhang stehen.

8. Rücktrittsrecht

8.1 Rücktritt bei Lieferverzug

Bei Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem Verschulden der Auftragnehmerin ist der Auftraggeber berechtigt, mittels eingeschriebenen Briefes vom Auftrag zurückzutreten, jedoch nur, wenn auch innerhalb einer angemessenen Nachfrist von mindestens 30 Tagen die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen nicht erbracht wurde.

8.2 Höhere Gewalt

Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen, Pandemien und Transportsperren sowie sonstige Umstände außerhalb des Einflussbereichs der Auftragnehmerin entbinden von der Lieferverpflichtung bzw. berechtigen zu einer angemessenen Fristverlängerung.

8.3 Domain-Registrierungen

Bei Domain-Registrierungen besteht kein Rücktrittsrecht.

9. Gewährleistung und Schadenersatz

9.1 Zulässige Abweichungen

Abweichungen der gelieferten Leistungen von den Angebotsunterlagen sind zulässig, sofern sie die vereinbarten Funktionen im Wesentlichen erfüllen.

9.2 Gewährleistungsort

Ort für die Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen ist, sofern nicht anders vereinbart, Wien.

9.3 Mängelbeanstandung und Nachbesserung

Nach dem heutigen Stand der Technik ist ein völliger Ausschluss von Fehlern in Software oder Hardware nicht möglich. Mängelbeanstandungen sind nur gültig, wenn sie reproduzierbare Mängel betreffen und innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt schriftlich dokumentiert erfolgen.

Ist der Auftraggeber Unternehmerin oder Unternehmer im Sinne des UGB, gelten die gesetzlichen Rüge- und Untersuchungspflichten gemäß § 377 UGB.

Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Mängel unter Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 30 Tagen zu beheben.

9.4 Gewährleistungsumfang

Die Gewährleistung beschränkt sich nach Wahl der Auftragnehmerin auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Unternehmergeschäften 12 Monate ab Ablieferung. Bei Verbrauchergeschäften gelten die gesetzlichen Fristen.

9.5 Haftungsbeschränkung

Die Auftragnehmerin haftet nur für Schäden, sofern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Die Höhe des Schadenersatzes ist auf den einfachen Auftragswert beschränkt.

Der Ersatz von Folgeschäden, Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, entgangenem Gewinn und Schäden aus Ansprüchen Dritter ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Personenschäden.

9.6 Änderungen durch Dritte

Für Programme oder Daten, die durch den Auftraggeber oder Dritte nachträglich verändert werden, entfällt jegliche Gewährleistung. Soweit Gegenstand des Auftrages die Änderung bestehender Programme ist, bezieht sich die Gewährleistung nur auf die Änderung.

9.7 Haftung für Dritte

Die Auftragnehmerin haftet nicht für Leistungen von Partnerunternehmen oder Dritten. Für Störungen innerhalb des Internets oder bei Providern übernimmt die Auftragnehmerin keine Haftung. Wartungsarbeiten an Hardware und Software begründen keinen Gewährleistungsanspruch.

10. Vertragsdauer

10.1 Kündigung

Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen und kann von beiden Seiten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ablauf eines jeden Kalenderjahres schriftlich oder per E-Mail gekündigt werden. Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate.

10.2 Kündigung bei Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug ist die Auftragnehmerin berechtigt, den Vertrag nach Abmahnung mit einer Nachfrist von 14 Tagen vorzeitig zu kündigen. Bestehende Forderungen bleiben aufrecht. Die Auftragnehmerin ist bei Zahlungsverzug ferner berechtigt, Inkassokosten, Rechtsanwaltskosten und bankübliche Verzugszinsen ab dem Tag des Verzuges zu verrechnen.

10.3 Leistungsverweigerung bei Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug ist die Auftragnehmerin berechtigt, Leistungen mit schriftlicher Verständigung bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen.

11. Loyalität

Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, während der Vertragsdauer und 12 Monate nach Beendigung unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, Schadenersatz in Höhe eines Jahresgehalts der betreffenden Person zu leisten.

12. Datenschutz und Geheimhaltung

Die Auftragnehmerin verpflichtet ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Bestimmungen der DSGVO und des DSG einzuhalten. Beide Parteien behandeln Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich.

Der Auftraggeber hält die Auftragnehmerin gegen Ansprüche Dritter wegen eventueller Verletzungen von Urheberrechten, Markenrechten und sonstigen immateriellen Rechten schad- und klaglos.

13. Referenznutzung

Der Auftraggeber gestattet der Auftragnehmerin die Aufnahme seines Namens und der Arbeitsergebnisse in eine Referenzliste, die auch auf der Website der Auftragnehmerin veröffentlicht werden darf, sofern dadurch keine Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse preisgegeben werden (Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO – berechtigtes Interesse). Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.

14. Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht. Für Streitigkeiten wird als Gerichtsstand Wien vereinbart. Für Verbrauchergeschäfte gelten die zwingenden Bestimmungen des KSchG.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt der übrige Inhalt davon unberührt. Die Parteien wirken zusammen, um eine Regelung zu finden, die der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

Stand: April 2026

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